Erhöhung der Mitgliedsbeiträge
Die ordentliche Hauptversammlung der Vereinigung hat am 25. September 2009 in Nürnberg folgende Beitragserhöhungen beschlossen:
Beiträge ab 1.1.2010:
| Einzelpersonen | 120,00 € (statt bisher 50,00 €) |
| Für Studenten, Patentanwaltskandidaten, Rechtsreferendare, wissenschaftliche Mitarbeiter |
25,00 € (unverändert) |
| Für Behörden, Vereinigung, Körperschaften | 155,00 € (statt bisher 65,00 €) |
| Für Unternehmen (einschließlich Berufsaus übungsgesellschaften) |
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| bis 500 Beschäftigte | 300,00 € (statt bisher 125,00 €) |
| über 500 Beschäftigte | 600,00 € (statt bisher 250,00 €) |
Alle Mitglieder werden zum Jahresbeginn 2010 Beitragsrechnungen mit den neuen Beitragssätzen erhalten. Mitglieder, die Abbuchungsaufträge erteilt haben, werden automatisch mit den neuen Beiträgen belastet. Mitglieder, die bei ihren Sparkassen bzw. Banken Daueraufträge eingerichtet haben, bitten wir dringend, zur Vermeidung von Mahnungen und Rückfragen, bis zum 1.1.2010 diese Daueraufträge entsprechend ändern zu lassen.
Über die geplante Beitragserhöhung und die vorgesehenen Steigerungen waren die Mitglieder vorab mit einem ausführlichen Schreiben informiert worden, auf das hier nochmals verwiesen wird.
Die Mehreinnahmen werden dringend benötigt, um insbesondere die geplanten strukturellen Änderungen (Einstellung eines hauptberuflichen Geschäftsführers) sowie die Aktivitäten im Zusammenhang mit der „Internationalisierung" der Vereinigung finanzieren zu können. Ein Teil der Mehreinnahmen soll außerdem dazu dienen, die bisherigen Leistungen des Wissenschaftsfonds abzusichern, um diese Fördermaßnahmen trotz der Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren ohne wesentliche Einschränkungen weiterführen zu können.
Schließlich muss auch noch das in den letzten fünf Jahren für verschiedene Projekte gezielt abgeschmolzene Vermögen der Vereinigung wieder aufgefüllt werden.
Dr. Wolf-Dieter Wirth
Schatzmeister